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Die Chinesisch Akademie

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachreisen nach China

I. Vertragspartner

Die chinesische Akademie
Mag. Xiuli JIANG
Bandgasse 5/2
1070 Wien

Die weiteren Angaben entnehmen Sie dem Impressum.

II. Abschluss des Vertrages

1. Die Reiseangebote der chinesischen Akademie im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung (Vertragsangebot des Kunden).
2. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, E-Mail oder über das Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Der Reisevertrag kommt durch schriftliche Reisebestätigung bzw. der Reisebestätigung per E-Mail seitens der chinesischen Akademie zustande. 4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das die chinesische Akademie 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt. Als Annahme gilt auch, wenn der Kunde den Reisepreis zahlt.
5. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Der Vertragstext (Anmeldedaten und AGB) wird bei der chinesischen Akademie gespeichert. Unabhängig davon wird der Kunde gebeten, selbst für eine gesonderte Speicherung zu sorgen.


III. Preise, Bezahlung

1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen für Verbraucher Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern. Die von der chinesischen Akademie erbrachte Reiseleistung liegt außerhalb der EU und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer.
2. Der Kunde hat folgende Zahlungsmöglichkeiten: Zahlung per Überweisung, Zahlung in Bar.
3. Die Zahlung wird, wenn nicht anders vereinbart, 28 Tage vor Reiseantritt fällig falls eine Unterbringung in einem Hotel oder Hostel gebucht wird (sonst wird der Reisepreis 15 Tage vor Reiseantritt fällig), ohne dass es einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt bzw. versandt. Die chinesische Akademie übernimmt keine Haftung, wenn infolge verspäteter Zahlungseingänge Reiseunterlagen nicht rechtzeitig verschickt werden können.
4. Leistet der Kunde die Zahlung des Reisepreises trotz Fälligkeit nicht innerhalb der vorbezeichneten Fristen, so ist die chinesische Akademie berechtigt, nach Aufforderung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer VII. 2. dieser Vertragsbedingungen zu belasten.
5. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

IV. Preiserhöhung

1. Liegen zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate, ist die chinesische Akademie berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise nachträglich zu erhöhen, sofern damit einer Erhöhung der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine solche Preiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich die Reise durch den erhöhten Wechselkurs für die chinesische Akademie verteuert hat. Sie ist ferner nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die chinesische Akademie nicht vorhersehbar waren.
2. Im Falle einer nachträglichen Erhöhung des Reisepreises hat die chinesische Akademie den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Erhöhungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die chinesische Akademie in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
3. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von der chinesischen Akademie über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird Schriftform empfohlen.


V. Leistungen

1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und auf der Internetseite und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die chinesische Akademie.
2. Die im Prospekt und auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für die chinesische Akademie bindend. Jedoch behält sich die chinesische Akademie ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
3. Leistungsträger (z. B. Sprachschulen) und Reisebüros sind von der chinesischen Akademie nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in den Prospekten bzw. auf der Internetseite oder die Buchungsbestätigung von der chinesischen Akademie hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.
4. Die Leistungen der chinesischen Akademie umfassen grundsätzlich nur Vermittlungsdienste für den Sprachunterricht bzw. der Unterkunft, der Sprachunterricht wird von der Sprachschule in Peking abgeleistet, die Unterkunft und Verpflegung während des Sprachschulaufenthaltes in der jeweils gebuchten Kategorie wird von der Sprachschule in Peking bzw. dem Reisebüro in Peking übernommen. Beförderungsleistungen, insbesondere Flugleistungen, sind in den Pauschalangeboten der chinesischen Akademie nicht enthalten und daher vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen.

VI. Leistungsänderungen

1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der chinesischen Akademie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die chinesischen Akademie hat den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3. Im Falle einer erheblichen Änderung oder Abweichung einzelner Reiseleistungen ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die chinesische Akademie in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch die chinesische Akademie über die Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu machen.


VII. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der chinesischen Akademie. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die chinesische Akademie Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von der chinesischen Akademie berücksichtigt.
Die chinesische Akademie hat diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalisiert:


Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der chinesischen Akademie nachzuweisen, dass ihr kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet.
Im Falle eines Rücktritts kann die chineische Akademie vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
3. Bei Umbuchungen auf Wunsch des Kunden wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 35,- pro Person erhoben.
4. Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die chinesische Akademie kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde der chinesischen Akademie gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

VIII. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der chinesischen Akademie zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Die chinesische Akademie erstattet dem Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern an die chinesische Akademie zurückerstattet worden sind.


IX. Kündigung durch den Reiseveranstalter

Die chinesische Akademie kann den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von der chinesischen Akademie nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die chinesische Akademie, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Die chinesische Akademie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

X. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die chinesische Akademie als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die chinesische Akademie für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


XI. Gewährleistung

1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die chinesische Akademie kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die chinesische Akademie kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, der chinesichen Akademie den Mangel anzuzeigen.
3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die chinesische Akademie innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dem Kunden wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der chinesischen Akademie verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet der chinesischen Akademie den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren.
4. Schadenersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die chinesische Akademie nicht zu vertreten hat.

XII. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der chinesischen Akademie für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien für die Beschaffenheit der Reise betroffen sind. Das gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der chinesischen Akademie. Dabei ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.


XIII. Verjährung

Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der chinesischen Akademie Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die chinesische Akademie die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

XIV. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die chinesische Akademie steht dafür ein, Staatsangehörige der Republik Österreich, dem Land in dem die Reisen angeboten werden, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der chinesischen Akademie bedingt sind.


XV. Reiseversicherungen

Für die eigene Sicherheit des Kunden empfiehlt die chinesische Akademie den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

XVI. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Sitz von der chinesischen Akademie, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Geben Sie hier die E-Mail Adresse ein, die sie bei der Kursanmeldung verwendet haben. Ihr Passwort wird bei korrekter Eingabe umgehend an Sie verschickt. Das zugeschickte Passwort kann dann bei Bedarf im Kundenbereich geändert werden. Falls es Probleme beim Empfang des Passworts gibt, wenden Sie sich bitte an uns.